1. Festlegungen des Schiedsrichterausschusses
Schiedsrichter, die ihren Ansetzungen unentschuldigt nicht nachkommen, erhalten über ihren Verein ein Straf-/Erziehungsgeld. Das gilt auch bei kurzfristigen Absagen und wiederholtem Fernbleiben von den Lehrabenden und Pflichtveranstaltungen. Der verantwortliche Ansetzer, Sportfreund Rene Liebermann, muß frühzeitig die Termine erhalten, an denen die Schiedsrichter nicht zur Verfügung stehen. Minimum sind 10 Tage vor dem Spieltag. Abmeldungen per SMS werden nicht akzeptiert. Hinweis: Zu oft wird vergessen, sich nach überstandener Krankheit zurückzumelden.
2. Qualifikation
Jeder Schiedsrichter hat mindestens pro Halbserie an einem Lehrabend teilzunehmen. Bei Nichterfüllung ergeht am Ende einer Halbserie ein Ordnungsgeld von 20 € an den jeweiligen Verein. Im Wiederholungsfalle erhöht sich der Betrag auf 30 €.
Die Veranstaltungen Saisoneröffnung, Halbzeittagung und Leistungstest sind Pflichtveranstaltungen. Bei Nichtteilnahme ergeht pro Veranstaltung ein Ordnungsgeld von 25 € an den jeweiligen Verein.
3. Sperren
Schiedsrichter, die einen Regelverstoß verursachen, werden sofort bis zur Verhandlung vor dem
Schiedsrichterausschuss für alle Spiele gesperrt. Schiedsrichter, die noch aktiv in einer Mannschaft Fussball spielen und wegen grober Unsportlichkeit (brutales Foulspiel, grobe Unsportlichkeit gegen Zuschauer und Gegenspieler, Schiedsrichter- und Assistentenbeleidigung) des Feldes verweisen wurden, sind für die Dauer ihrer Sportgerichtsstrafe auch als Schiedsrichter gesperrt.
4. Vorkommnisse
Bei allen besonderen Vorkommnissen, die über die üblichen Vergehen hinausgehen, z.B. Spielabbruch und Tätlichkeiten, ist der Schiedsrichter-Obmann telefonisch zu verständigen. Eine Kopie des Berichtes ist dem Obmann zuzustellen.
5. Freundschaftsspiele
Spielleitungen der Schiedsrichter sind auch bei Freundschaftsspielen dem Schiedsrichteransetzer zu melden. Der Spielbericht ist an den Staffelleiter der gastgebenden Mannschaft zu senden.
6. Alter
Die Altersgrenzen für Schiedsrichter sind für die Kreisoberliga 55 Jahre, Kreisliga 58 Jahre. Assistenten können in den genannten Klassen auch mit über 60 Jahre zum Einsatz kommen. Abweichende Regelungen kann der SRA im Ausnahmefall treffen.
7. Leistungstests
Die Normen des Schiedsrichter-Testes für 2011/2012 sind, 12-Minuten-Lauf: Kreisoberliga 2400 m, Kreisliga 2000 m, 1. Kreisklasse 1800 m und 2. Kreisklasse Laufbereitschaft. Schriftlicher Fragentest: 15 Regelfragen - bei 75% richtiger Antworten gilt der Test als bestanden. Bei Nichterfüllung der Normen ist einmalig ein Nachtest möglich. Schiedsrichter, welche die Norm nicht erfüllen, werden eine Leistungsklasse zurückgestuft. Das gilt auch für Schiedsrichter, die nicht am Leistungstest teilnehmen.
8. Spesen/Pauschalen
Folgende Spesenordnung ist derzeit innerhalb des TFV gültig : Männerbereich, Regionalklasse: 25.- EUR Schiedsrichter, 20.- EUR SR-Assistent;Kreisliga: 20,- EUR Schiedsrichter, 18,- EUR SR-Assistent;Kreisklasse: 18,- EUR Schiedsrichter, 15,- EUR SR-Assistent;
Nachwuchsbereich, Bezirk/Kreis A-Junioren: 18,- EUR Schiedsrichter;B, C, D, E-Junioren: 15,- EUR Schiedsrichter,
Frauen, Kreisliga: 18,- EUR Schiedsrichter, 13,- EUR SR-Assistent.
Freundschaftsspiele, Regionalklasse: 21,- EUR Schiedsrichter, 15,- EUR SR-Assistent.
Kreisliga: 18,- EUR Schiedsrichter;
Kreisklasse: 16,- EUR Schiedsrichter.
Altherrenmannschaften: Pflichtspiele Kreis: 18,- Euro (SR), 15,- Euro (SR-Ass.); Landesmeisterschaften: 25,- Euro (SR), 18,- Euro (SR-Ass.); Freundschaftsspiele: 16,- Euro (SR)
Turniere Sportplatz/Halle, Männer + Nachwuchs bis 4 Std.: 23,- EUR, über 4 Std.: 28,- Euro Schiedsrichter.

Fahrtkostenverkehrsmittel: Bei Benutzung eines Pkw 0,30 EUR/km. Dieser Satz erhöht sich um 0,02 EUR/km für jede mitfahrende Person bei gemeinsamer Nutzung des Pkw. Wird zur Anreise kein PKW benutzt, können 0,20 EUR/km berechnet werden. Für die gemeinsame Nutzung der SR-Teams mit einem Pkw sowie für die kostengünstigste Anreise zum Spielort ist der angesetzte Schiedsrichter verantwortlich.
Die SR- und SR-Assistenten-Entschädigungen sind auf dem Spielberichtsbogen detailliert nachzuweisen. Fällt ein Spiel aus, nachdem das SR-Team angereist ist, sind 50 Prozent der Entschädigung und das Fahrgeld zu berechnen.