| Technische Richtlinien Jugendausschuß | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Technische Richtlinien Jugendausschuss KFA HBN Saison 2011/2012 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 Stichtage, Spielzeiten, Spielstärke | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für die Saison 2010/2011 gelten folgende Richtlinien:
Hinweis: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2 Sonderregelungen KFA HBN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kleinfeldfußball Es gelten die Kleinfeld-Regeln des Thüringer Fußballverbandes
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3 Meldungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Meldelisten: Für alle Mannschaften sind die Meldelisten spätestens bis zum 15. August 2011 der jeweiligen Altersklasse an die zuständigen Spielleiter zu senden. Sie müssen enthalten: Name, Vorname und Geburtsdatum der Spieler, Name, Vorname, Telefon/Faxnummer des Übungsleiters und seines Stellvertreters. Ergebnismeldung: Die Ergebnisse der Punktspiele sind von den gastgebenden Vereinen unmittelbar (bis 30 min) nach Spielende zu melden. Die Ergebnismeldung erfolgt direkt ins DFBnet. Pokalspielergebnisse sind an Sportfreund Rolf Kirchner zu melden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 Spielgemeinschaften | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anträge zur Genehmigung von Spielgemeinschaften der Saison 2012/2013 sind bis spätestens 31.05.2012 an den Vorsitzenden des Jugendausschusses des KFA schriftlich zu richten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5 Gebühren bei Verstößen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Keine Ergebnismeldung: 15 EUR, beim 2.x 20EUR, jedes weitere mal 30 EUR Keine Meldeliste eingereicht oder verspäteter Eingang: 25 EUR Verspäteter Eingang (ab 4.Tag) Spielformular: 10 EUR Unvollständig ausgefülltes Spielformular: 10 EUR Spielverlegung ohne Zustimmung des Spielleiters: 25 EUR Nichtteilnahme Staffel- bzw. Stützpunktberatung: 25 EUR Nichtantritt einer Mannschaft: 50 EUR, beim 2.x 75 EUR Zurückziehen oder Ausschluss einer Mannschaft: 100 EUR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6 Aktivbeiträge | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für jede am Spielbetrieb teilnehmende Nachwuchsmannschaft ist bis spätestens 05.08.2011 ein Aktivbeitrag von 5 EUR auf das Konto des KFA zu überweisen. Für jede Mannschaft einer Spielgemeinschaft noch zuzüglich 5,- €. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7 Sonstiges | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Hinweise: Staffelberatungen sind Pflichtveranstalungen des KFA. Die Lichtbilder von den A- bis zu den C-Junioren sind alle 2 Jahre zu erneuern. Die Spielbälle sind entsprechend der jeweiligen Altersklasse zu verwenden. Auf den Kunstrasenplätzen in Eisfeld, Hildburghausen und Schleusingen sind keine Stollenschuhe erlaubt. Der im Ansetzungsheft veröffentliche Spielplan ist grundsätzlich einzuhalten. Spielverlegungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen (schriftlicher Antrag) durch den jeweiligen Spielleiter genehmigt. Anträge sind nur mit Zustimmung des Gegners beim zuständigen Spielleiter einzureichen. Spielverlegungen wegen Jugendweihe, Konfirmation und Kommunion (Kostenfrei) sind bis zum 01.März beim zuständigen Spielleiter schriftlich einzureichen. Bespielbarkeit der Plätze: Siehe Technische Richtlinien KFA HBN siehe Ansetzungsheft. Bei Unbespielbarkeit der Plätze bei Spielgemeinschaften müssen zunächst die Spielmöglichkeiten auf den Plätzen innerhalb der Spielgemeinschaft genutzt werden. |